nd-aktuell.de / 15.11.2017 / Ratgeber / Seite 25

Wer übernimmt den Schaden?

Leserfrage

Antwort gibt Rolf Mertens, ERGO-Versicherungsexperte:

Ein Fachmann muss die Schadenstelle möglicherweise weiträumig freilegen. Insgesamt entstehen oft sehr hohe Kosten. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt jedoch nicht generell die Kosten für die Beseitigung von Schäden an den Ableitungsrohren. Zwar bieten einige Versicherer entsprechende Zusatzbausteine an. Es kommt allerdings auf deren Umfang an.

Oft sind nur frostbedingte und sonstige Bruchschäden versichert. Doch die häufigsten Schadensursachen sind Muffenversatz, also eine undicht gewordene Verbindung zweier Rohre ohne Materialschaden, oder Wurzeleinwuchs von Bäumen oder Sträuchern. Die meisten Versicherer decken diese beiden Schadensursachen nicht ab. Wer für den Notfall sicher gehen möchte, sollte bei seiner Wohngebäudepolice darauf achten, dass sie inkludiert sind.