nd-aktuell.de / 22.11.2017 / Brandenburg / Seite 10

Kinder mit an die Macht

Grüne wollen Beteiligung Heranwachsender in der Kommunalverfassung verankern

Andreas Fritsche

In Brandenburg dürfen 16- und 17-Jährige bei Kommunal- und Landtagswahlen mit abstimmen sowie bei Volksinitiativen unterschreiben und sich für Volksbegehren eintragen.

Die Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 war »ein wichtiger Schritt« für mehr Beteiligung von Jugendlichen an Politik, lobt die Landtagsabgeordnete Marie Luise von Halem (Grüne). Doch: »Im politischen Alltag ist es leider so, dass Kinder und Jugendliche bei vielen sie betreffenden Fragen nicht gefragt werden.« Demokratische Beteiligung sollte aber »möglichst früh eingeübt und praktiziert werden«. Denn: »Für seine Interessen einzustehen und sie artikulieren zu können, gewinnt in unserer Gesellschaft immer mehr an Gewicht.«

Eigentlich sollen die Einwohner laut brandenburgischer Kommunalverfassung generell sowieso schon über wichtige Gemeindeangelegenheiten unterrichtet und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, erläutert von Halem. Man könnte sagen, da sind die Kinder und Jugendlichen gleich mit gemeint. Sie könnten ja Sitzungen der Stadtparlamente und der Gemeindevertretungen als Besucher verfolgen. Doch den Grünen gehe es um »kindgerechte Formen«, erläuterte von Halem einen Vorstoß ihrer Landtagsfraktion. Als positive Beispiele nennt sie die Kinder- und Jugendparlamente in Rathenow und Senftenberg.

Durch einen neuen Paragrafen in der Kommunalverfassung sollen die Mitwirkungsrechte der Heranwachsenden präzisiert werden. Außerdem soll eine Nachweispflicht eingeführt werden. Die Kommunen müssten dann belegen, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt worden sind.

2011 und 2015 hatten die Grünen derartiges schon einmal vergeblich in die Wege zu leiten versucht. Sie wagen nun einen neuen Anlauf und machen sich für dieses Mal Hoffnungen. Schließlich habe die rot-rote Koalition, so erinnerte Marie Luise von Halem, 2015 immerhin signalisiert, die Idee bei der Novellierung der Kommunalverfassung aufzugreifen. Es habe dann im Zuge der geplanten Kommunalreform tatsächlich einen brauchbaren Vorschlag von SPD und LINKE gegeben. Doch mit der Absage der Kreisgebietsreform vor etwas mehr als zwei Wochen sei dies automatisch mit vom Tisch, erläuterte die Landtagsabgeordnete. Darum probiere es nun die Grünen-Fraktion.