nd-aktuell.de / 24.11.2017 / Politik

SPD will Abtreibungsrechts reformieren

Fraktionsvize Högl will Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche streichen

Essen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine schnelle Reform des Abtreibungsrechts. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche[1] schaffe in der ärztlichen Praxis große Unsicherheit, erklärte Vize-Fraktionschefin Eva Högl den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie sprach sich dafür aus, den entsprechenden Strafrechtsparagrafen »komplett zu streichen«. Die SPD-Fraktion werde »schnell die Initiative ergreifen«, so Högl.

Vor dem Amtsgericht im hessischen Gießen[2] muss sich am Freitag eine Ärztin wegen des Vorwurfs der unerlaubten Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verantworten. Sie soll auf ihrer Internetseite Informationsangebote in unzulässiger Weise mit dem Hinweis auf einen Abbruch in ihrer eigenen Praxis verknüpft haben.

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet der Werbung für Abtreibungen. Er besagt: »Wer öffentlich (...) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, (...) anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«

Die beklagte Medizinerin wurde nach eigenen Angaben von Abtreibungsgegnern bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Demnach kam dies schon öfter vor, dieses Mal erhob die Behörde Anklage. Sie habe lediglich auf neutrale Weise über gesetzliche Voraussetzungen, Methoden und Risiken eines legalen Abbruchs informiert, betont die Medizinerin. Sie startete inzwischen eine Petition für eine Abschaffung des entsprechenden Werbeverbotsparagrafen.

Der Prozess zeige, dass Rechtsunsicherheit bestehe, sagte Högl weiter. »Das bedeutet, dass wir als Gesetzgeber in jedem Fall Handlungsbedarf haben«, fügte sie hinzu. Diese Unsicherheit müsse beseitigt werden. Es könne nicht sein, dass ein bloßer Hinweis auf legales ärztliches Handeln dazu führe, dass gegen Ärzte ermittelt werde, unterstrich Högl. Agenturen/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1071120.schwangerschaftsabbruch-vor-gericht-ein-anlass-die-gesetze-zu-aendern.html?sstr=schwangerschaft
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1071119.zur-not-durch-alle-instanzen.html?sstr=gie%C3%9Fen