nd-aktuell.de / 29.11.2017 / Politik / Seite 8

»Böse Vorahnung« in Kroatien

Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien fällt sein letztes Urteil

Thomas Roser, Belgrad

Zumindest für Kroatiens Landesmutter Kolinda Grabar Kitarovic gibt es an der Unschuld des Angeklagten im fernen Den Haag keine Zweifel. Der Beitrag von General Slobodan Praljk »zur Verteidigung von Kroatien und Bosnien und Herzegowina« sei »von großer Bedeutung« gewesen, ließ die Präsidentin kürzlich in einer Grußbotschaft wissen.

Völlig anders bewertet der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien dessen Wirken als Kommandant der bosnisch-kroatischen Armee (HVO) während des Bosnienkriegs (1992-1995). Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstößen gegen die Genfer Kriegsrechtskonvention war der heute 72-Jährige 2013 in erster Instanz zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Am Mittwoch wird das UN-Tribunal sein letztes Urteil vor dem Ende seines Mandats zum Jahreswechsel verkünden. Mit Spannung wird der Ausgang des Berufungsverfahren gegen sechs führende Politiker und Militärs des einstigen Parastaats Herceg-Bosna auch im benachbarten Kroatien erwartet.

Denn in erster Instanz hatte das Gericht die Angeklagten wegen schwerer Kriegsverbrechen an muslimischen Bosniaken nicht nur zu insgesamt 111 Jahren Haft verdonnert, sondern auch die von Zagreb stets dementierte Verwicklung in den Bosnienkrieg klar bestätigt: Ausdrücklich benannte das Tribunal Kroatiens verstorbenen Staatsgründer Franjo Tudjman als Teil einer »gemeinsamen kriminellen Vereinigung« mit dem Ziel der Vertreibung der muslimischen Bevölkerung aus Herceg-Bosna.

Es sind indes weniger die von der HVO begangenen Kriegsverbrechen, sondern der Vorwurf der Mitverantwortung des Mutterlands, der Kroatiens Öffentlichkeit vor der Urteilsverkündung beschäftigt: Ziel Zagrebs sei die Schaffung einer ethnisch gesäuberten Entität gewesen, die bei einem Zerfall Bosniens ans Mutterland angegliedert werden oder als autonomer Teilstaat enge Bindungen zu Kroatien haben sollte, so die Richter.

Das Tribunal hatte Ex-Präsident Tudjman in erster Instanz als Angehörigen einer kriminellen Vereinigung zur Vertreibung der Serben aus der Krajina bezeichnet, den Vorwurf aber im Berufungsurteil 2012 fallen lassen. Doch mit einem Freispruch für die Angeklagten ist nur schwerlich zu rechnen. »Kroatien erwartet das Urteil über Heceg-Bosna mit böser Vorahnung«, titelte am Montag düster die Zeitung »Novi List«.