nd-aktuell.de / 29.11.2017 / Brandenburg / Seite 10

CDU verlangt Achtung vor deutscher Kultur

Landtagsfraktion präsentiert Entwurf für ein Integrationsgesetz, das Bußgelder von bis zu 50 000 Euro androht

Andreas Fritsche

»Wer seine Heimat verlassen muss, weil er verfolgt wird, seine Meinung nicht sagen, seinen Glauben nicht leben kann oder wer vor Krieg und Zerstörung flieht, der braucht Schutz und Hilfe«, denkt die CDU-Landtagsfraktion. Sie stellte am Dienstag ihren Entwurf eines Integrationsgesetzes vor. Der Text ist zweischneidig. Einerseits geht es darum, den gegenwärtig 112 822 Ausländern zu helfen, sich in Brandenburg einzugewöhnen, die deutsche Sprache zu erlernen, mit den hiesigen Sitten und Gebräuchen klarzukommen, eine Arbeitsstelle zu finden, vielleicht ein Studium zu absolvieren. Persönliche Rechte, die notfalls eingeklagt werden könnten, sollen aber nicht daraus entstehen. Die einzelnen Maßnahmen würden nach dem Willen der CDU immer nur abhängig von der Haushaltslage finanziert werden.

Außerdem werden - typisch konservativ - für Regelverletzungen ernsthafte Konsequenzen angedroht. Wer sich nicht selbst um seine Integration bemüht, Sprachkurse schwänzt, keine Achtung vor der deutschen Kultur empfindet und abfällig über die Gleichberechtigung von Mann und Frau daherredet, der soll zu einem Wertekurs verpflichtet werden. Wenn er diesen Kurs dann auch schwänzt oder sich auf andere Weise uneinsichtig zeigt, droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Außerdem ist von möglichen strengen Wohnsitzauflagen die Rede und von der konsequenten Abschiebung von Flüchtlingen, die ausreisen sollen, aber nicht freiwillig gehen. Von Integration nur träumen dürften Flüchtlinge ohne Bleiberechtsperspektive. Sie müssten bis zu 24 Monate lang in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausharren. Die CDU hatte sich bereits vor zwei Jahren ein spezielles Integrationsgesetz gewünscht. Die LINKE war schon damals skeptisch. Sie meinte und meint immer noch, das Integrationskonzept aus dem Jahre 2014 sei ausreichend.

Über die von der CDU vorgeschlagenen kommunalen Integrationszentren könnte man nachdenken, findet die Landtagsabgeordnete Andrea Johlige (LINKE). Über einzelne Änderungen etwa im Kita- und im Hochschulgesetz könne man reden. Viel mehr Innovatives stecke aber nicht drin in dem Gesetzentwurf, bemerkt Johlige. Eine Landesintegrationsbeauftragte beispielsweise gebe es schon. Die vorgeschlagene Wohnsitzauflage und der längere Aufenthalt in der Erstaufnahme gefällt der Abgeordnete ganz und gar nicht. Das wäre der Integration gewiss nicht förderlich, sagt sie. Aber wo der Gesetzentwurf nun einmal vorliegt, wird er im Landtag behandelt.