nd-aktuell.de / 05.12.2017 / Politik

Oberstes US-Gericht erlaubt Trumps Einreiseverbot

Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern sowie aus Venezuela und Nordkorea betroffen / Endgültiges Urteil über Rechtmäßigkeit steht noch aus

Washington. Das Oberste US-Gericht hat das umstrittene Einreiseverbot von Präsident Donald Trump für Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern vorläufig genehmigt. Die Restriktionen könnten zunächst in Kraft treten, erklärte das Gericht am Montag (Ortszeit).

Gerichte niedererer Instanzen hatten mehrfach die Einreisebestimmungen Trumps blockiert. An zwei Bundesberufungsgerichten laufen dazu noch Verfahren. Erst wenn diese entschieden sind, will das Oberste Gericht ein endgültiges Urteil über die Rechtmäßigkeit des Einreiseverbots fällen.

Trumps Maßnahmen betreffen Menschen aus Iran, Jemen, Libyen, Syrien, Somalia und Tschad. Der Präsident hatte die Restriktionen im September erlassen und sie als unverzichtbare Schutzmaßnahme gegen Terrorismus bezeichnet. Auch für Bürger aus Nordkorea und Venezuela hatte der Präsident Beschränkungen verfügt, die nun zunächst in Kraft treten.

Trumps Pressesprecher Hogan Gidley erklärte am Montag, das Weiße Haus sei »nicht überrascht« über die Entscheidung des Obersten Gerichtes. Die Maßnahmen des Präsidenten seien »gesetzeskonform und unerlässlich zum Schutz unseres Heimatlandes«.

Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.

Bei den jüngsten Visasperren handelt es sich bereits um die dritte Maßnahme, die der Republikaner verhängt hatte. Schon bei den beiden anderen Verboten hatten Gerichte die Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Das zweite Verbot trat letztendlich nur in abgespeckter Form in Kraft. In dem juristischen Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes Anhörungen vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an. Agenturen/nd