nd-aktuell.de / 06.12.2017 / Ratgeber / Seite 28

Fahren bei Nebel

Tipp

Fahren bei Nebel ist nicht ungefährlich. Es verlangt dem Fahrer erhöhte Konzentration ab. Die Gefahr von Auffahrunfällen oder Massenkarambolagen steigt aufgrund eingeschränkter Sicht und kürzerer Reaktionszeiten.

TÜV Thüringen rät: Bei aufkommendem Nebel ist das Abblendlicht einzuschalten und die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen. Für Fahrer von modernen Fahrzeugen reicht es nicht, sich auf die Lichtautomatik zu verlassen. Wer mit Tagfahrlicht in der Lichtautomatikstellung unterwegs ist, fährt bei Nebel eventuell ohne zugeschaltete Schlusslichter. So wird man zum Sicherheitsrisiko für den Nachfolgeverkehr. Die StVO schreibt das Einschalten des Abblendlichts bei eingeschränkter Sicht sogar vor.

Zusätzlich macht es Sinn, bei derartigen Witterungsverhältnissen die Nebelscheinwerfer einzuschalten. Nur wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, darf die Nebelschlussleuchte zugeschaltet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweiten unter 50 Metern ist allerdings auf maximal 50 km/h begrenzt - wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Nach Einschätzung des Verkehrsexperten vergessen Verkehrsteilnehmer allerdings, die Nebelschlussleuchte auszuschalten, wenn sich die Sicht wieder verbessert hat. Der nachfolgende Verkehr kann durch eine eingeschaltete Nebelschlussleuchte geblendet werden. Bremsleuchten könnten dadurch eventuell zu spät wahrgenommen werden.

Eine große Gefahr geht von Fahrzeugen aus, die mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtungsanlage unterwegs sind. Während das Einstellen der Scheinwerfer eine Sache für die Fachwerkstatt ist, kann der Funktionstest in Eigenregie durchgeführt werden. TÜV/nd