nd-aktuell.de / 06.12.2017 / Ratgeber / Seite 27

Kartensperrung ist auch per Fax möglich

Sprach- und Hörgeschädigte können bei Verlust oder Diebstahl ihrer Zahlungskarten oftmals nur schwer eine Kartensperre per Telefon veranlassen.

Dennoch sind alle Karteninhaber gemäß Kundenbedingungen dazu verpflichtet, die Karten bei Verlust oder Diebstahl sofort zu sperren, um finanzielle Schäden zu verhindern.

Eigens für Sprach- und Hörgeschädigte gibt es einen besonderen Service: Alle girocards und die meisten Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden. Seit Bestehen des telefonischen Sperrnotrufs 116 116 steht dafür die gleichlautende Faxnummer zur Verfügung.

Tipp: Bankkunden sollten sich bei ihrem Kreditkartenherausgeber erkundigen, ob er an dem Sperrnotruf teilnimmt. Das Faxformular ist unter www.kartensicherheit.de[1] erhältlich. nd

Links:

  1. http://www.kartensicherheit.de