nd-aktuell.de / 06.12.2017 / Ratgeber / Seite 26

Neue Berechnungsgrundlage

Gesamtbetrag Einkünfte bis 15 340 bis 51 130 über 51 130

Steuerpflichtige, die keine Kinder haben und alleinstehend sind 5 % 6 % 7 %

Steuerpflichtige, die verheiratet sind und Zusam- menveranlagung wählen 4 % 5 % 6 % Steuerpflichtigen mit einem Kind oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 % Steuerpflichtige mit drei oder mehr Kindern 1 % 1 % 2 %

Die vorstehenden Prozentangaben beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.