nd-aktuell.de / 06.12.2017 / Ratgeber / Seite 25

Rückstände bei Hausgeld für alle sichtbar?

Leserfrage

Antwort gibt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum.

Ja, die Eigentümer müssen die Jahresabrechnung genehmigen, einschließlich der Einzelabrechnungen. Hierbei müssen die Eigentümer auch wissen, in welcher Höhe es Hausgeldrückstände gibt. Der Datenschutz einzelner Wohnungseigentümer muss hier hinter dem Informationsinteresse der WEG zurückstehen. Eine optimale und vorausschauende Verwaltung ist nur möglich, wenn alle Miteigentümer umfassende Kenntnis über die finanzielle tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel haben.