nd-aktuell.de / 06.12.2017 / Ratgeber / Seite 23

Mitarbeiter nicht überlasten

Urteile im Überblick

Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel (Az. 7 BV 67c/16) hervor. Im verhandelten Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen einem Klinikbereich und dem Betriebsrat über die Mindestbesetzung des Pflegedienstes auf bestimmten Stationen. Eine von Arbeitgeber und Betriebsrat gebildete Einigungsstelle entschied mehrheitlich, für bestimmte Belegungssituationen eine Mindestzahl von Pflegekräften vorzuschreiben.

Der Arbeitgeber sah sich in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt und klagte - erfolglos. Der Spruch der Einigungsstelle sei rechtmäßig. Jeder Arbeitnehmer habe ein Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen sowie auf körperliche Unversehrtheit. Dahinter müsse die unternehmerische Entscheidungsfreiheit zurücktreten. DAV/nd

»Dusselkopf« ist keine Beleidigung

Mitarbeiter dürfen ihren Chef nicht per WhatsApp beleidigen. Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung spielen der Inhalt der Beleidigung und der Kontext eine Rolle. Zum harmlosen Schimpfwort »Dusselkopf« passe nach 20-jähriger Beschäftigung eine Abmahnung und keine fristlose Kündigung.

Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (Az. 13 Ca 247/16) hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist.

Lehrer an Privatschule nicht ohne Ausbildung

Auch Lehrer einer Privatschule müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen.

Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 5. Oktober 2017 (Az. 4 K 183/17.KO) und wies damit die Klage einer Erzieherin ab. Ein privates Gymnasium hatte bei der Behörde eine Beschäftigungsgenehmigung für die Frau als Religionslehrerin beantragt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erteilte die Genehmigung jedoch nicht. Zu Recht, so das Gericht. Denn die Frau habe weder eine Ausbildung zur Lehrerin noch ein wissenschaftliches Studium absolviert. dpa/nd