nd-aktuell.de / 06.12.2017 / Ratgeber / Seite 22

Vorsorgetermin bis Jahresende nicht vergessen

Bonusheft

Es ist nur noch kurze Zeit, bis sich das Jahr zu Ende neigt. Haben Sie alles Wichtige erledigt? Auch den jährlichen Vorsorgetermin beim Zahnarzt?

Wem für dieses Jahr in seinem Bonusheft noch ein Stempel fehlt, sollte noch schnell einen Termin beim Zahnarzt vereinbaren, rät die Initiative proDente. Denn jeder gesetzlich versicherte Patient erhält von seiner Krankenkasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz, wenn regelmäßige jährliche Vorsorgeuntersuchungen im sogenannten Bonusheft vermerkt sind.

Im Bonusheft, das gesetzlich versicherten Patienten von ihrer Zahnarztpraxis erhalten, werden die regelmäßigen jährlichen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss der Krankenkassen um 20 Prozent. Hat der Patient über zehn Jahre jedes Jahr die Vorsorge wahrgenommen und ist dies dokumentiert, erhöht sich der Festzuschuss sogar um 30 Prozent.

Das Bonusheft verloren oder beim Vorsorgetermin zu Hause vergessen? Kein Problem. Das Bonusheft kann auch nachträglich ausgestellt werden. Jede Zahnarztpraxis bewahrt Befunde und die Dokumentation der Behandlungen über mindestens zehn Jahre auf. So kann das Bonusheft im Fall der Fälle neu ausgefüllt oder ergänzt werden. Wichtig: Patienten müssen beachten, dass sie selbst für ein gut geführtes Bonusheft verantwortlich sind. nd