Abschuss von Kormoranen ist weiterhin möglich

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Magdeburg. Um Fischbestände zu schützen, dürfen Kormorane in Sachsen-Anhalt auch künftig abgeschossen werden. Die entsprechende Verordnung des Landes sei rechtmäßig, teilte das Oberverwaltungsgericht mit. Geklagt hatte der Umweltverband Nabu. Die Verordnung sei zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt geeignet und notwendig. Auch eine Beschränkung der Abschusserlaubnis auf bestimmte Gewässer sei nicht erforderlich, erklärte das Gericht. Der Kormoran ist besonders geschützt, die Tiere dürfen grundsätzlich nicht getötet werden. Doch es gibt Ausnahmen, die das Land 2014 in einer Verordnung festlegte. So soll verhindert werden, dass die Vögel den Fischbeständen in Flüssen und Seen zu sehr zusetzen. dpa/nd

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