nd-aktuell.de / 14.12.2017 / Politik / Seite 12

65 Jahre und keinen Tag älter

Thüringen: Altersgrenze für Wahl zum Landrat bleibt

Erfurt. Die Mehrzahl der Deutschen soll künftig bis 67 arbeiten. Kommunalwahlbeamte können sie in Thüringen aber nur dann werden, wenn sie am Wahltag nicht älter als 65 Jahre alt sind. Das ergibt keinen Sinn, findet die Thüringer CDU. Rot-Rot-Grün sieht das anders: Die Union scheiterte am Mittwoch im Landtag endgültig mit einem Gesetzesentwurf, der die Altersgrenze auf 67 Jahre anheben sollte. Bei der entscheidenden Abstimmung stimmte die rot-rot-grüne Regierungsmehrheit geschlossen dagegen. Die Altersgrenze gilt nicht für ehrenamtliche Bürgermeister.

Thüringens Innenstaatssekretär Udo Götze (SPD) sagte, es gebe die bisherige Altersgrenze für sogenannte kommunale Wahlbeamte aus einem guten Grund. Die Dienstfähigkeit von Menschen lasse in diesem Alter im Allgemeinen nach. Deshalb sei es nicht richtig, die Altersgrenze anzuheben. Darüber, ob einzelne Menschen in diesem Alter noch fit genug seien, um Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister zu werden, könne man die Wähler nicht abstimmen lassen. Die Frage nach dem Gesundheitszustand eines Menschen sei eine höchstpersönliche Angelegenheit, die im Wahlkampf nicht thematisiert werden dürfe, sagte er. Ähnlich äußerte sich der kommunalpolitische Sprecher der LINKE-Fraktion, Frank Kuschel.

Der CDU-Abgeordnete Raymond Walk nannte den Vorschlag seiner Partei hingegen zeitgemäß. Die Lebenserwartung der Menschen steige, sie seien auch im Alter noch sehr leistungsbereit. Zudem komme bei Künstlern oder Selbstständigen niemand auf die Idee, ihnen vorschreiben zu wollen, wie lange sie arbeiten dürften. dpa/nd