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Wer die Pflege bezahlen muss

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Kostensteigerung in der Pflege, die sich aus Tariferhöhungen ergeben, müssen nach derzeitiger Rechtslage die Pflegebedürftigen, beziehungsweise ihre Angehörigen übernehmen. Notfalls sind sie dabei auf Sozialhilfe angewiesen. Darauf machte Sozialministerin Diana Golze (LINKE) am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags aufmerksam. Sie sprach von Pressemitteilungen, die »Unruhe« erzeugten.

Zuvor hatte die Abgeordnete Bettina Fortunato (LINKE) auf einen Zeitungsbericht verwiesen, wonach die Heimkosten bei der Arbeiterwohlfahrt »explodieren« werden. Die Rede ist von bis zu 500 Euro, die monatlich mehr verlangt werden müssten, um eine Lohnerhöhung für die Beschäftigten zu finanzieren. Menschen die auf Pflege angewiesen seien, wüssten nicht mehr, wie sie die Kosten aus eigener Kraft tragen sollen und würden zum Sozialfall werden, warnte Fortunato.

Die Abgeordnete Sylvia Lehmann (SPD) sprach in ihrer »ganz dringenden« Anfrage von einem »Schock«. Sie erkundigte sich, was das Land zu tun gedenke, um diese Kostensteigerung aufzufangen.

Golze bestätigte die Ankündigungen von zwei Pflege-Trägervereinen, aufgrund von zum Teil drastischen Gehaltserhöhungen im kommenden Jahr die Heimkosten anzuheben. Dies sei Folge eines Tarifabschlusses mit der Gewerkschaft ver.di. Als Sozialministerin begrüße sie grundsätzlich die längst fälligen Lohnerhöhungen. Immerhin habe es mehrere Jahre gedauert, bis es dazu kam. Zum Teil seien die Löhne der Altenpfleger um 35 Prozent angehoben worden, was »natürlich bei den betroffenen Heimbewohnern Erschrecken ausgelöst« habe. Viele Senioren müssten nun Hilfe zur Pflege beantragen, weil ihre Rente nicht mehr ausreicht.

In Brandenburg ist es so geregelt, dass das Land bei der Hilfe zur Pflege 85 Prozent der Kosten übernimmt, die Kommunen 15 Prozent. Im vergangenen Jahr habe das Land 55 Millionen Euro Zuschuss überwiesen, sagte Golze. Aufgrund neuer Tarifabschlüsse werde es »zu weiteren Preissteigerungen kommen«, vermutete sie. Vor diesem Hintergrund würde sie sich wünschen, dass es zu einer Überprüfung der Kostenverteilung in der Pflege kommt. »Darüber sollte nachgedacht werden.« Nach derzeitiger Rechtslage wird erst wieder 2020 eine Überprüfung vorgenommen. Wenn verhindert werden soll, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung nun rasant steigen, dann dürfe die Kostendifferenz »nicht den Sozialhilfeträgern überlassen« werden, mahnte Golze.

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege erwartet Unterstützung des Landes bei der Ausfinanzierung einer angemessenen Vergütung der Pflegekräfte. Der Fachkräftemangel belaste inzwischen alle Pflegeunternehmen, erläuterte am Mittwoch der Liga-Vorsitzende Martin Matz. Das hänge auch mit der oft unzureichenden Bezahlung zusammen. Wenn es zu einer Tarifeinigung für eine angemessene Bezahlung komme, dann werde die Pflegeleistung selbstverständlich teurer. Wie dann diese Mehrkosten verteilt werden, »darüber müssen wir im Gespräch bleiben«.

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