nd-aktuell.de / 15.12.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Nusscreme muss nicht viele Nüsse enthalten

München. Der Pudding »Grand Desserts - Double Nut« von Ehrmann darf laut dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) so heißen - Verbraucher würden nicht in die Irre geführt. Das findet aber der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und war vor Gericht gezogen. In 200 Gramm weist die Creme »Double Nut mit Levantiner Haselnüssen« nur 0,5 Prozent Haselnüsse auf. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass der Kunde den Eindruck gewinne, dass der Pudding einen höheren Anteil an Nüssen beinhalte. Der vzbv will weiter klagen. dpa/nd