nd-aktuell.de / 20.12.2017 / Ratgeber / Seite 23

Aktuelles Arbeitszeitgesetz flexibel genug

»In der Realität haben viele Beschäftigte keinen Acht-Stunden-Tag mehr«, sagte der Arbeitspsychologe Thomas Rigotti, Professor an der Johannes-Gutenberg-Uni Mainz. Obwohl das aktuelle Arbeitszeitgesetz in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden vorschreibt, bietet es durch Ausnahmeregelungen Spielraum - etwa in der Landwirtschaft, der Pflege, in Krankenhäusern, Gaststätten und Hotels.

Wenn der Staat nur noch eine wöchentliche Maximalarbeitszeit von 48 Stunden statt täglicher Höchstarbeitszeit vorschreibe, birgt dies die Gefahr, dass sich die durchschnittliche Arbeitszeit ausdehnt. Das wäre ein Angriff auf die Arbeitnehmerrechte. Schon heute arbeiteten 14 Prozent der Beschäftigten mehr als 47 Stunden pro Woche.

Weil bei immer weniger Beschäftigten die Arbeitszeit in einem Stundenkonto erfasst würde, liege die Verantwortung, die maximale Arbeitszeit nicht zu überschreiten, allein beim Arbeitnehmer. Im flexiblen Arbeitszeitmodell neigen Arbeitnehmer dazu, an einzelnen Tagen deutlich mehr zu arbeiten, um im Laufe der Woche dafür einen freien Tag zu bekommen. Das Gesetz über den Acht-Stunden-Tag soll indes verhindern, dass sich der Beschäftigte selbst Schaden zufügt, indem er zu lange arbeitet.