nd-aktuell.de / 20.12.2017 / Ratgeber / Seite 22

Ab 2018 gibt es noch mehr Geld

Riester-Verträge

Riester-Verträge sind zwar Privatsache, dennoch steht dafür eine staatliche Förderung zur Verfügung. Es gibt Kinderzulagen und unabhängig davon 154 Euro Grundzulage für den Sparer selbst. Diese bekommt er, wenn er vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlt. Ab 2018 wird diese Grundzulage auf 175 Euro erhöht, ohne dass der eigene Beitrag ansteigt. Durch die höhere Grundzulage sinkt der Eigenbeitrag des Sparers, denn das Riester-Guthaben setzt sich aus den Einzahlungen des Sparers abzüglich der Zulagen zusammen.

Die Zulagen müssen aber beantragt werden. Die Zulage für ein bestimmtes Jahr bekommt man, wenn man sie bis zum Ende des übernächsten Jahres beantragt. Für das laufende Jahr 2017 ist das also spätestens der 31. Dezember 2019. Der Antrag muss zu diesem Termin beim Vertragsanbieter sein. Je früher man den Antrag abschickt, desto früher kommt die Zulage aufs Konto und wird auch entsprechend verzinst. Deshalb lohnt es sich, den Antrag nicht lange vor sich her zu schieben, sondern die Zulagen für 2017 bereits zu Beginn des Jahres 2018 zu ordern.

Die staatliche Förderung gibt es für Riester-Verträge in Form einer Versicherung, eines Banksparplanes oder eines Fonds. Es gibt sie ebenso für entsprechend gestaltete Bausparverträge, auch Eigenheim-Rentenverträge genannt. Der Anbieter schickt den »Antrag auf Altersvorsorgzulage« an den Sparer. Katrin Baum