nd-aktuell.de / 20.12.2017 / Ratgeber / Seite 22

Was schreibt man ins Pflegeprotokoll?

Rund um die Pflege

Uwe Strachovsky

Der Gutachter macht keine medizinischen Untersuchungen, sondern spricht mit dem Antragsteller und seinen pflegenden Angehörigen und schaut sich die Wohnsituation an. Auf diesen Hausbesuch sollte man sich gut vorbereiten, um nichts Wichtiges zu vergessen.

»Dafür eignet sich am besten ein sogenanntes Pflegeprotokoll«, erklärt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. »Denn diese Fragebögen berücksichtigen die neuen Begutachtungskriterien und können damit eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des Pflegegrades sein. Sie sind verständlich formuliert und können auch von Laien ausgefüllt werden.«

So wird zunächst nach den körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankungen und Behinderungen gefragt. Diese beschreibt man in kurzen Sätzen. Dann gibt es Themen, bei denen nur anzukreuzen ist. Dabei geht es beispielsweise darum, ob man noch selbstständig oder mit Hilfe oder überhaupt nicht mehr gehen kann. Welche Hilfsmittel wie Rollstuhl, Badewannenlifter, Brille oder Hörgerät bereits genutzt oder noch gebraucht werden, ist ebenfalls zu vermerken.

Bei Fragen zum Hilfebedarf bei der Körperhygiene, bei der Nahrungsaufnahme oder beim An- und Auskleiden muss ebenfalls nur angekreuzt werden, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Das gilt auch bei den Fragen zur räumlichen Orientierung, zum Begreifen und Denken. Des Weiteren geht es um Verhaltensauffälligkeiten, um die Sozialkontakte und um den Hilfebedarf bei der Haushaltsführung.

Aufzuschreiben sind zudem die Namen der behandelnden Ärzte und die bereits laufenden Therapien, wie etwa Krankengymnastik. Wichtig sind zudem der Medikamentenplan und das Maß der Selbstständigkeit bei der Einnahme von Arzneien.

»Das alles sollte man kurz notieren beziehungsweise ankreuzen und dann beim Besuch des Gutachters ausführlicher erläutern«, so Weststein. »Das Formular unterschreibt derjenige, der es ausgefüllt hat und übergibt es dem Gutachter. Für sich selbst sollte man eine Kopie machen. Die Angaben im Pflegeprotokoll werden in die Bewertung mit einbezogen.«

Den Vordruck eines Protokolls bekommt man von der Pflegeversicherung oder vom Pflegeberater. Unter der gebührenfreien telefonischen Rufnummer 0800 0188 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.