nd-aktuell.de / 20.12.2017 / Ratgeber / Seite 23

Nicht zu spät abschließen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird immer noch von vielen unterschätzt. Auch Jugendliche, die eine Berufsausbildung begonnen haben, machen sich darüber keine großen Gedanken. Doch gerade für sie ist dies besonders wichtig.

Werden sie während der Ausbildung berufsunfähig, haben sie nicht einmal Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Denn diese tritt erst ein, wenn in den letzten fünf Jahren mindestens für 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Aber auch später, wenn dieser Anspruch besteht, sollte man sich nicht darauf verlassen, dass im Fall der Fälle der notwendige Lebensunterhalt vollständig oder auch nur ausreichend gedeckt wird.

Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichern sich Auszubildende und Studenten finanziell ab, wenn sie durch Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Je früher ein solcher Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger sind der Schutz und der zu zahlende Versicherungsbeitrag.

Bei der Prüfung bereits abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherungen stellt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) immer wieder fest, dass diese nicht ausreichend sind, um den Verlust der Arbeitskraft umfassend finanziell abzusichern. Das beginnt mit dem Abschluss zu niedriger Berufsunfähigkeitsrenten, fehlender dynamischer Erhöhungsmöglichkeiten oder es werden zu kurze Versicherungs- und Leistungsdauern vereinbart.

Wichtig beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine an den Bedürfnissen angepasste Rentenhöhe, am besten mit einer Versicherungs- und Leistungsdauer auf das 67. Lebensjahr. Auch der Einschluss einer Beitragsdynamik ab Vertragsbeginn ist ein Muss.

Je jünger und gesünder der Verbraucher bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger gestalten sich die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Vielfach wird von Versicherungsvermittlern versucht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorgeprodukten zu koppeln. In der Regel ist dann die Berufsunfähigkeitsversicherung nur eine Zusatzversicherung zu einer fondsgebundenen oder klassischen Lebens- und Rentenversicherung.

Oftmals können diese teuren Kombiprodukte nicht auf Dauer aufrechterhalten werden, weil durch spätere Arbeitslosigkeit, geringeres Einkommen oder Krankheit die entsprechenden finanziellen Mittel fehlen. Die Folge kann dann der Verlust des Berufsunfähigkeitsschutzes sein.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät deshalb, die Absicherung wichtiger Risiken, wie den Verlust der Arbeitskraft, unbedingt und konsequent von jeder Form der Kapitalbildung zu trennen. Weitere Informationen sind in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erhältlich. vzsa/nd