nd-aktuell.de / 27.12.2017 / Ratgeber / Seite 24

Arbeit

Aus für abweichende Tarifverträge

Der Mindestlohn beträgt 2018 weiterhin 8,84 Euro pro Stunde. Während bis 31. Dezember 2017 noch tarifvertragliche Abweichungen vom Mindestlohn erlaubt waren, ist damit ab 1. Januar 2018 Schluss: Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind nicht mehr zulässig. Mindestlohn erhalten alle volljährigen Arbeitnehmer, außer Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, nachdem sie wieder arbeiten. Auszubildende sowie alle, die verpflichtend ein Praktikum oder ein Praktikum unter drei Monaten leisten, haben keinen Anspruch.

ALG im Supermarkt

Arbeitslose können sich ab 2018 das Arbeitslosengeld per Barcode im Supermarkt auszahlen lassen, wenn sie einen Vorschuss brauchen oder kein eigenes Konto haben. Bislang standen dafür Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung, an denen mit einer speziellen Karte genehmigte Beträge abgehoben werden konnten. Diese Automaten werden abgeschafft. Die Neuregelung startet im zweiten Quartal 2018 bei Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Die Auszahlung funktioniert mit einem neutral gehaltenen Zettel mit Barcode, der vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur ausgestellt wird. Dieser wird an der Kasse der beteiligten Unternehmen eingescannt; der angezeigte Betrag wird sofort ausgezahlt.