nd-aktuell.de / 27.12.2017 / Ratgeber / Seite 22

Hartz-IV-Sätze geringfügig höher

Ab 1. Januar 2018 steigen die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger. um drei bis sieben Euro, wie der Bundesrat Anfang November 2017 beschlossen hat.

Der monatliche Satz für einen alleinerziehenden Erwachsenen steigt von 409 auf 416 Euro. Ehe- und Lebenspartner erhalten 374 statt bisher 368 Euro.

Für Kinder und Jugendliche steigen die monatlichen Leistungen um drei bis fünf Euro. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten 316 statt bisher 311 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren bekommen 296 statt bisher 291 Euro und Kleinkinder 240 statt bisher 237 Euro im Monat. Hinzu kommen Zahlungen für Miete und Heizung.

Die Hartz-IV-Sätze werden regelmäßig in Anlehnung an die Preis- und Nettolohnentwicklung erhöht. In die Berechnung der Preisentwicklung gehen die Güter und Dienstleistungen ein, die einem Hartz-IV-Empfänger zugestanden werden. Die Sätze gelten für Arbeitslose, für Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, sowie für Asylbewerber und Flüchtlinge, wobei hier Sachleistungen überwiegen.

Rund sechs Millionen Menschen erhalten Hartz-IV-Leistungen. Hinzu kommen eine halbe Million Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen, sowie 500 000 berufsunfähige Sozialhilfebezieher.