Luxemburg. Das Ende des ursprünglichen Geschäftsmodells von Uber mit Privatleuten als Fahrer in Europa ist besiegelt. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass das Angebot eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wird der Service rechtlich mit klassischen Taxidiensten gleichgestellt. Uber hatte den Dienst UberPop nach Rechtsproblemen praktisch überall in Europa eingestellt. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073999.gericht-keine-privatleute-als-uber-fahrer-in-europa.html