nd-aktuell.de / 03.01.2018 / Ratgeber / Seite 23

Arbeitszeugnis: Wichtigstes steht vorn

In jedes Arbeitszeugnis gehört eine Beschreibung der Tätigkeiten. Dabei sollte die zentrale Aufgabe des Arbeitnehmers am Anfang stehen und möglichst konkret beschrieben sein, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Schwammige Formulierungen vermitteln den künftigen Lesern keinen oder sogar einen schlechten Eindruck von den Fähigkeiten eines Arbeitnehmers. Eine Beschreibung, die mit Nebensächlichkeiten beginnt, lässt sich als eine Kritik an den Kernleistungen lesen. Agenturen/nd