nd-aktuell.de / 10.01.2018 / Ratgeber / Seite 26

Bestattung im Begräbniswald kann steuerfrei sein

Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei Urteilen (Az. V R 3/17 und Az. V R 4/17), die am 8. November 2017 veröffentlicht wurden.

Damit bekamen die Eigentümer eines Urnen-Begräbniswaldes und eines Ruhehains aus Schleswig-Holstein Recht. Die Verstorbenen werden dort an Bäumen bestattet. Das Finanzamt sah in dem Urnen-Begräbniswald und dem Ruhehain eine Begräbnisleistung, für die Umsatzsteuer gezahlt werden muss.

Der Bundesfinanzhof urteilte hingegen, dass solche Begräbnisstätten umsatzsteuerfrei sein können. Voraussetzung hierfür sei allerdings, so der Bundesfinanzhof, dass »räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, so dass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind«. Das sei bei dem Urnen-Begräbniswald der Fall, weil der Friedhof nummerierte und individualisierte Parzellen überlasse. Die Instandhaltung des Waldes und die Beratung seien als Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei. epd/nd