nd-aktuell.de / 11.01.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 11

Verdächtig riechendes Mittagessen

Rheinland-Pfalz: Wenn Brandmeldeanlagen Pflicht sind - wer zahlt bei Fehlalarm für Feuerwehreinsätze?

Bad Kreuznach. Ein Brandmelder in einem Altenheim schlägt Alarm, die Feuerwehr rückt an, doch der vermeintliche Brand entpuppt sich als angebranntes Essen: Wer muss in diesem Fall für den Einsatz der Rettungskräfte zahlen? Das ist am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz verhandelt worden. Eine Entscheidung des Gerichts solle in zwei bis drei Wochen zugestellt werden, sagte Gerichtssprecher Christoph Gietzen.

Bei einem Fehlalarm muss der Verursacher des falschen Alarms zahlen. Das wäre in diesem Fall das Seniorenwohnheim. Handelt es sich allerdings um eine Gefahrensituation und damit um einen richtigen Alarm, müsste die Stadt Bad Kreuznach zahlen. Der Einbau der Brandmeldeanlage ist gesetzlich vorgeschrieben.

Vor Gericht geht es um fünf Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, für welche die Stadtverwaltung jeweils 601,14 Euro in Rechnung stellt. In der Verhandlung sei es auch darum gegangen, ob die Gebührenkalkulation der Stadt nachvollziehbar sei, sagte Gietzen.

Vertreter des Seniorenwohnheims in Bad Kreuznach argumentierten laut Gericht, dass durch das angebrannte Essen tatsächlich Rauch entstand - die Bewohner also in Gefahr gewesen seien. Die Stadt hingegen meint, dass die Feuerwehrleute nichts löschen und niemanden retten mussten - es habe also keine Gefahrensituation bestanden.

Nach Angaben der Stadtverwaltung gab es im vergangenen Jahr in Bad Kreuznach 140 Alarme durch automatische Brandmeldeanlagen, Haushalte sind in der Zahl nicht erfasst. Einige dieser Alarme wurden durch Fehler ausgelöst. »Weil immer mehr solcher Anlagen installiert werden, liegt die Zahl seit Jahren auf relativ hohem Niveau«, erklärte Sprecherin Isabel Gemperlein. Insgesamt rückte die Feuerwehr in dem Ort 2017 rund 500 Mal aus. Der Pauschalsatz pro Einsatz beträgt 597,64 Euro, zuzüglich 3,50 Euro Porto für die Postzustellungsurkunde. dpa/nd