Nürnberg. Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, haben inzwischen immer öfter Erfolg vor Gericht. Gut 44 Prozent der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden und nicht anderweitig erledigt wurden, endeten zwischen Januar und September 2017 zugunsten der Flüchtlinge. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Im vergleichbaren Zeitraum 2016 lag diese sogenannte bereinigte Quote nach Angaben der Linksfraktion noch bei knapp 29 Prozent.
Die weitaus meisten Kläger erhielten vor Gericht einen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, danach folgten Abschiebungsverbote und der sogenannte subsidiäre Schutz. Nur ganz wenige erhielten Asyl nach dem Grundgesetz, das nur politisch Verfolgten zusteht, die nicht aus einem sicheren Drittland einreisen.
Ulla Jelpke (LINKE), die die Anfrage gestellt hatte, bezeichnete die Zahlen als Ausdruck zahlreicher Fehlentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). »Die hohe Erfolgsquote von Klagen gegen Asylbescheide wirft ein düsteres Licht auf die Qualität der Entscheidungen. Es ist offensichtlich, dass die politisch gewollte Abschreckung von Schutzsuchenden haufenweise Fehlentscheidungen im BAMF hervorruft«, sagte sie. Das BAMF wies jedoch darauf hin, dass viele Kläger nur in der ersten Instanz Recht bekämen. In Berufungsverfahren würden dagegen oftmals die Asyl-Bescheide des BAMF bestätigt. Hier geht es oft um Flüchtlinge, die sich mit ihrem subsidiären Schutz nicht abfinden und eine Anerkennung als Flüchtling wollen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1076307.fluechtlinge-gewinnen-vor-gericht.html