Rücktritt bei Reiseprogrammänderung
Karlsruhe. Wenn entscheidende Sehenswürdigkeiten aus dem Besichtigungsprogramm einer Reise gestrichen werden, dürfen Kunden kostenlos stornieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies als erheblicher Mangel einzustufen sei und den kostenfreien Rücktritt rechtfertige. Im Fall ging es um eine China-Rundreise, die ein Paar 2015 gebucht hatte. Als der Veranstalter kurz vor Reisebeginn sagte, dass zwei Pekinger Sehenswürdigkeiten wegen einer Militärparade nicht besucht werden könnten, sagten sie die Reise ab. Vor dem BGH klagten sie auf Reisekostenerstattung von 3298 Euro. dpa/nd
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