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Vorkaufsrecht wird immer mehr genutzt

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Mieter des Wohnhauses Hermannstraße 174/Jonasstraße 35 in Neukölln müssen keine Angst mehr vor Verdrängung haben. Der Bezirk hat sein Vorkaufsrecht zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land ausgeübt, wie er am Donnerstag mitteilte. Seit Juni 2017 hat Neukölln damit für vier Häuser das Vorkaufsrecht ausgeübt. Dies war möglich, nachdem der ursprüngliche Käufer die vorgelegte Abwendungsvereinbarung nicht akzeptiert hatte. In diesen Vereinbarungen werden zum Beispiel die Aufteilung in Eigentumswohnungen oder teure energetische Sanierungen ausgeschlossen. »Die spekulativen Preise, die derzeit auf dem Immobilienmarkt aufgerufen werden, lassen sich ohne drastische Mietsteigerungen nicht refinanzieren. Deshalb freue ich mich, dass ein weiteres Haus diesem Mechanismus entzogen werden konnte«, sagt Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne).

In Mitte hat der Immobilieninvestor Jakob Mähren derweil eine Abwendungserklärung für das Eckhaus Amsterdamer/Malplaquetstraße akzeptiert. Für die Hausgemeinschaft, die sich im Berein »AmMa65« zusammengeschlossen hatte, ist das nur ein Teilsieg. Sie wollte das Haus mit der Hilfe zweier Stiftungen selbst übernehmen. Am Mittwoch demonstrierten sie vor der Firmenzentrale der Mähren AG am Kurfürstendamm.

Unklar ist, wie es mit dem Haus Großgörschenstraße 8/Neue Kulmer Straße 1 in Tempelhof-Schöneberg weitergeht. Die Vorkaufsfrist endet am Samstag, der zuständige Bezirksstadtrat hat bisher nicht auf nd-Anfragen reagiert.

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