Prozess: Land will mehr Geld von der Gasag

Das Land Berlin hat den Gasnetzbetreiber Gasag auf eine hohe zweistellige Millionensumme verklagt. Dabei geht es um nachträgliche Forderungen bei der Konzessionsabgabe für die Jahre 2009 bis 2014 - bei denen es nach ersten Berechnungen der Senatsverwaltung für Finanzen um rund 18 Millionen Euro pro Jahr gehen könnte. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht konnte am Mittwoch keine Einigung erzielt werden.

Grund für die Nachforderungen ist ein Konflikt um die Berechnung der Konzessionsabgabe, also die Wegerechte für die Gasleitungen unter öffentlichen Straßen. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Berechnungssysteme: Eines, das sich nach dem Verbrauch orientiert, wie sie die Gasag seit Jahren anstellt.

Diese sogenannten Mengenbänder sehen für eine Abnahme von bis zu 3000 Kilowattstunden im Jahr 0,93 Cent pro Kilowattstunde vor, zwischen 3001 und 8000 Kilowattstunden im Jahr je 0,4 Cent vor und darüber hinaus für jede Kilowattstunde 0,03 Cent. Diese Werte stammen aus einer Vereinbarung zwischen dem Land und der Gasag aus dem Jahr 2005.

Ein anderes System für die Berechnung der Konzessionsabgaben bezieht auch das Lieferverhältnis ein - also ob die Kunden Sonderverträge haben oder die üblichen Tarife der Grundversorgung zahlen. Darauf beruft sich das Land.

Entscheidend hierbei ist jedoch, wie viele Gasag-Kunden in dem entsprechenden Zeitraum von 2009 bis 2014 im Rahmen einer Grundversorgung beliefert wurden und wie viele mit Sonderverträgen ausgestattet waren. Für Grundversorgungskunden bekäme das Land eine höhere Konzessionsabgabe. Die Senatsverwaltung für Finanzen geht in ihrer Berechnung davon aus, dass ein erheblicher Teil der Kunden in dem entsprechenden Zeitraum darunter fällt. Zahlen hierzu hat die Gasag bislang nicht vorgelegt. Dies sei nicht einfach, erklärte eine Unternehmenssprecherin dem »nd«, weil dafür historische Daten herangezogen werden müssen.

Das Land begründete seine Ablehnung der Konzessionsabgabe nach Mengenbändern damit, dass dies zu unterschiedlichen Einnahmen führe - weil der Gasverbrauch der Kunden schwanke. Für die Gasag wiederum ist die Forderung des Landes unverständlich, weil dies höhere Gaspreise für den Kunden und eventuelle Nachzahlungen zur Folge hätte.

Der Richter stellte in der Verhandlung in Aussicht, eine Verbindung beider Berechnungssysteme womöglich zu erlauben. Allerdings dürften keine unzulässigen Höchstpreise bei der Konzessionsabgabe überschritten werden. Eine Entscheidung hat das Gericht für den 21. Februar angekündigt.

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