nd-aktuell.de / 27.01.2018 / Wissen / Seite 24

Ganztagsangebote

Bildungslexikon

Spricht man von Ganztagsbetreuung, meint man entweder einen Hort oder eine offene oder gebundene Ganztagsschule. Letztere stellt ein verpflichtendes, konzeptionelles über mindestens sieben Stunden plus Mittagspause in den Schulbetrieb integriertes Angebot zur Verfügung.

Unter Ganztagsschule versteht in Deutschland jedes Bundesland etwas anderes. So spricht Mecklenburg-Vorpommern bei Grundschulen von »vollen Halbtagsschulen«, wenn es sich um Schulen mit »festen Öffnungszeiten« für pädagogische Angebote jenseits des Pflichtunterrichts handelt. In den Jahrgangsstufen fünf bis zehn wird die gebundene Ganztagsschule angeboten, die an »mindestens drei Tagen« über »mindestens sieben Zeitstunden« ein verbindliches Angebot liefert, das für Schüler verpflichtend ist. Die Schulen im Nordosten können ihre Ganztagsangebote auch »teilweise gebunden« organisieren, also nur einige Tage in der Woche den Nachmittagsunterricht zur Pflicht erklären. Daneben gibt es Ganztagsschulen in offener Form, in denen neben »außerunterrichtlichen schulischen« Angeboten auch pädagogisch begleitete oder freie »Angebote der Jugendarbeit« oder »andere jugendkulturelle Angebote und Betreuungsformen« in den Nachmittagsstunden laufen. Die Teilnahme daran ist freiwillig. tgn