nd-aktuell.de / 27.01.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Keine nachträglichen Negativzinsen

Tübingen. Eine Bank darf ihren Kunden bei bestehenden Konten nach Auffassung des Landgerichts Tübingen nicht nachträglich Negativzinsen aufbürden. Die Verbraucherzentrale hatte gegen die Volksbank Reutlingen geklagt, die ihren Kunden in einem Preisaushang mögliche Strafzinsen angekündigt hatte. Die hat sie nie verlangt und später wieder aus dem Aushang gestrichen. Eine Unterlassungserklärung wollte sie aber nicht unterschreiben. Das Gericht entschied, dass bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften die Bank nicht einseitig nachträglich eine Entgeltpflicht einführen könne. Die Klausel sei insgesamt unwirksam. dpa/nd