nd-aktuell.de / 30.01.2018 / Berlin / Seite 11

Prozess gegen Neonazi ausgesetzt

Bekannter Rechtsextremist sollte wegen Bedrohung von FlüchtlingshelferInnen 6000 Euro Geldstrafe zahlen

Marie Frank

Es ist ein martialischer Auftritt, den der bekannte Marzahner Neonazi Patrick Krüger am Montagmorgen am Landgericht Berlin hinlegt: Mit szenetypischer Kleidung, die von den Tattoos auf der obligatorischen Glatze noch unterstützt wird, bedroht der Angeklagte im Warteraum selbstbewusst die anwesenden ProzessbeobachterInnen. Man kann sich angesichts des Auftritts leicht vorstellen, dass der unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, Raub und schwerer räuberischer Erpressung vorbestrafte Krüger in erster Instanz wegen der Bedrohung von FlüchtlingshelferInnen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt wurde.

Als im September 2015 in Marzahn eine Notunterkunft für Flüchtlinge eröffnet wurde, waren neben FlüchtlingshelferInnen, die ehrenamtlich beim Bezug der Unterkunft halfen, auch Mitglieder der örtlichen Neonaziszene vor Ort, die mit einer Kundgebung gegen das Asylheim protestierten. Als am Abend drei der HelferInnen die Unterkunft verließen, sollen sie von Krüger und weiteren Rechtsextremen verfolgt und beschimpft worden sein. Dabei soll Krüger die Hand zu einer Pistole geformt haben und sie auf die Gruppe gerichtet haben. Dazu soll er Schießgeräusche gemacht haben. Im Gegensatz zu dem von den FlüchtlingsunterstützerInnen herbeigerufenen Streifenpolizisten, der darin »keine Strafrelevanz« erkennen konnte, sah der Richter in der ersten Instanz darin eindeutig eine Bedrohung und verurteilte Patrick Krüger im August 2017 zu einer Geldstrafe.

Krüger legte daraufhin Berufung ein, die am Montag vor dem Landgericht verhandelt werden sollte. Der Angeklagte selbst möchte sich vor Gericht nicht zur Sache äußern. Nachdem der Richter feststellt, dass die Belastungszeugen sich in ihren Aussagen nicht widersprechen, wohingegen die Entlastungszeugen den Vorwurf lediglich pauschal zurückweisen, stellt Krügers Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, woraufhin die Hauptverhandlung vorerst ausgesetzt wird.

Die Belastungszeugen in dem Verfahren wollten dem »nd« am Montag keine Angaben zu dem Vorfall machen. Bereits in der ersten Verhandlung hieß es, dass sie aus Angst vor Racheaktionen selbst keine Strafverfolgung angestrebt hätten.