nd-aktuell.de / 31.01.2018 / Ratgeber / Seite 21

Wie sicher ist der Kunde wirklich noch?

Fragen & Antworten zum PayPal-Käuferschutz

Was ist PayPal?

Mit dem Online-Bezahldienst können Verbraucher beim Shoppen im Internet ihre Waren bezahlen - nach einmaliger Registrierung und per Eingabe von Benutzername und Passwort. Die fälligen Beträge werden dann vom hinterlegten Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Der Verkäufer hat den Betrag sofort auf seinem PayPal-Konto. Der US-Anbieter hat in Deutschland fast 19 Millionen Kunden.

Wann greift der Käuferschutz?

Wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht, können Kunden den sogenannten PayPal-Käuferschutz beanspruchen. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das PayPal-Konto des Verkäufers.

Worum ging es in den Streitfällen vor dem BGH?

Im ersten Fall (Az. VII ZR 83/16) hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts rund 600 Euro für ein auf der Internet-Plattform eBay erstandenes Mobiltelefon über PayPal zurückbekommen. Der Käufer hatte angegeben, dass das unversicherte Päckchen nicht angekommen sei. Der Verkäufer klagte vor dem Landgericht Essen mit Erfolg auf Rückzahlung des Kaufpreises. Durch die vereinbarte Versandart (Versendungskauf) ging das Risiko eines Verlustes auf den Käufer über. Da nützte ihm auch der Käuferschutz nichts.

Im zweiten Fall (Az. VII ZR 213/16) war ein Kunde nicht zufrieden mit einer in einem Online-Shop bestellten Metallhandsäge und erhielt den Kaufpreis von 500 Euro über PayPal zurück. Die Klage des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung war vor dem Landgericht Saarbrücken erfolglos. Auf seine Revision hin verwies der BGH den Fall an das Landgericht zurück.

Was prüften die BGH-Richter?

In beiden Verfahren ging es um die Frage, ob der Verkäufer den Käufer noch auf Kaufpreiszahlung verklagen kann, wenn PayPal das bereits gezahlte Geld zurückgebucht hat. Dabei ging es um Grundsätzliches: Der BGH hat einen Riegel davor geschoben, dass ein Privatunternehmen sich zu einer Art Richter in Kaufrechtsstreitigkeiten erhebt. Aus Sicht des BGH bleibt der Käufer bei einem erfolgreichen Antrag auf PayPal-Käuferschutz im Vorteil: Er bekommt den Kaufpreis nach wie vor zurück. Der Verkäufer muss klagen, um ans Geld zu kommen.

Welche Folgen hat das Urteil?

Leider ist es nach dem Urteil möglich, dass Verbrauchern auch nach einer Entscheidung ihres Käuferschutzprogramms noch Ärger drohen kann. Denn sie können auf Zahlung des Kaufpreises verklagt werden und müssten dann die Prozesskosten tragen. Nun sind die Anbieter am Zuge, ihre Programm so auszugestalten, dass Verbraucher gut geschützt sind. PayPal prüft, ob etwas geändert werden muss. dpa/nd