nd-aktuell.de / 01.02.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 2

Klagen stacheln Streiks an

Arbeitgeber ziehen gegen Teilzeitforderung vor Gericht

Frankfurt am Main. Die IG Metall zeigt sich von den Klagen der Arbeitgeber gegen die Tagesstreiks in der Metall- und Elektroindustrie unbeeindruckt. »Die IG Metall lässt sich durch juristische Nebelkerzen nicht abschrecken. Wir führen unsere ganztägigen Warnstreiks durch - jetzt erst recht«, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft, Jörg Hofmann, am Mittwoch in Frankfurt am Main.

Die Fronten im Tarifstreit sind verhärtet, Knackpunkt ist vor allem die Gewerkschaftsforderung nach einem Teillohnausgleich für ausgewählte Beschäftigte. Am Samstag war ein erneuter Versuch der Einigung gescheitert, daraufhin rief die IG Metall zu 24-Stunden-Warnstreiks auf.

Verschiedene regionale Arbeitgeberverbände haben die Gewerkschaft am Mittwoch bei den Arbeitsgerichten auf Schadenersatz verklagt, weil sie die Forderung nach Lohnausgleichszahlungen für bestimmte Beschäftigtengruppen für nicht rechtmäßig halten. Denn dadurch würden Mitarbeiter für gleiche Arbeitsleistung unterschiedlich vergütet. Mit einem illegalen Streikziel wäre der gesamte Arbeitskampf illegal und die Gewerkschaft müsse für die Schäden gerade stehen, lautet ihre Argumentation. Mit ihren Grundsatzklagen wollen die Verbände den Weg bereiten für die weit höheren finanziellen Ansprüche der bestreikten Unternehmen.

Die Klagen im Hauptsacheverfahren werden voraussichtlich erst deutlich nach einer Tarifeinigung verhandelt. Einstweilige Verfügungen, die sich direkt gegen die Tagesstreiks gerichtet hätten und von Arbeitgeberverbänden zuvor angedroht worden waren, wurden bislang nicht beantragt. Dass ein Gericht die Warnstreiks verbieten würde, galt als äußerst unwahrscheinlich. Zu dieser Einschätzung scheinen auch die Arbeitgeber gekommen zu sein.

Doch auch die Erfolgschancen der nun eingereichten Klagen werden von Arbeitsrechtlern als gering eingeschätzt. Dass man in einem Tarifvertrag Arbeitszeitreduzierungen anders regeln will als bisher, sei mit Blick auf das sogenannte Stichtagsprinzip grundsätzlich legitim, erklärte der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing vor einigen Tagen im »Deutschlandfunk«. Er verwies zudem auf den »sehr weiten Gestaltungsspielraum«, den die Rechtssprechung den Tarifvertragsparteien bei der Gestaltung ihrer Forderungen in der Vergangenheit eingeräumt habe.

IG-Metall-Chef Hofmann zeigt sich denn auch gelassen angesichts der Klagen. »Die Rechtmäßigkeit unserer Forderung ist zweifellos gegeben«, erklärte er. Juristisch sei diese Tarifrunde nicht zu lösen. »Mit ihrer Klage gießen die Arbeitgeber weiter Öl ins Feuer und verschulden so eine weitere Eskalation des Konflikts«, so Hofmann. Die Gewerkschaft betrachtet die Klagen als Angriff auf die Grundrechte aller Beschäftigten in Deutschland. Agenturen/nd