nd-aktuell.de / 02.02.2018 / Berlin / Seite 11

Volksgesetzgebungsverfahren

Die Volksgesetzgebung ist in Berlin folgendermaßen ausgestaltet: Es gibt zum einen den Weg des Volksbegehrens, für den zunächst in zwei Stufen genügend gültige Unterschriften (Rund 20 000 und 170 000) gesammelt werden müssen. Im Erfolgsfall wird dann in einer dritten Stufe in einem berlinweiten Volksentscheid abgestimmt.

Bei einem berlinweiten Volksentscheid muss das Beteiligungsquorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten und eine Mehrheit erzielt werden.

Außerdem gibt es eine zweite Möglichkeit: die sogenannte Volksinitiative. Um diese erfolgreich durchzuführen, müssen innerhalb von sechs Monaten rund 20 000 Unterschriften gesammelt werden. Auf Bezirksebene gibt es die Bürgerbegehren. mkr