nd-aktuell.de / 06.02.2018 / Berlin / Seite 11

Wohnberechtigungsscheine stark nachgefragt

Zahl der Anträge stieg um ein Drittel auf 46 144 / Auch mit Schein keine Garantie auf preiswerte Wohnung

Im vergangenen Jahr stellten die Bürgerämter 46 144 solche Scheine aus, die Voraussetzung für die Anmietung von Sozial- oder anderweitig subventionierten Wohnungen sind. Im Vergleich zu 2016 stieg die Zahl damit um fast ein Drittel. Seinerzeit erhielten 35 117 Antragsteller mit geringem Einkommen einen WBS, 2015 waren es 28 602. Das geht aus Daten der Stadtentwicklungsverwaltung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

Stark steigend ist demnach auch die Zahl der Wohnberechtigungsschein-Inhaber, für die ein besonderer Wohnbedarf besteht. Das ist etwa bei Familien mit Kindern in problematischen Verhältnissen der Fall, bei Schwerbehinderten oder Hartz IV-Empfängern in zu großen Wohnungen. Ihre Zahl erhöhte sich von 10 111 im Jahr 2016 um rund 80 Prozent auf 18 345 im vergangenen Jahr. 2015 galt der besondere Bedarf noch für 6897 WBS-Inhaber. Die Zahlen sind ein weiteres Indiz dafür, dass die Wohnungsnot in Berlin zunimmt. Um einen - ein Jahr gültigen - Wohnungsberechtigungsschein für preiswerten Wohnraum beantragen zu können, müssen Wohnungssuchende unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen. Sie betragen für einen Ein-Personen-Haushalt 16 800 Euro Jahreseinkommen, für einen Zwei-Personen-Haushalt 25 200 Euro. Für Kinder gelten Zuschläge. Es gibt auch diverse Ausnahmeregelungen. Zudem sind Wohnungsgrößen abhängig von der Haushaltsgröße vorgegeben.

Eine Garantie, tatsächlich auch eine preiswerte Wohnung zu finden, bietet der Wohnungsberechtigungsschein freilich nicht. »Es gibt einfach zu wenig Sozialwohnungen in der Stadt«, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner. »Daher ist der WBS, den gemessen am Einkommen 55 Prozent der Berliner beantragen könnten, nur bedingt hilfreich.« Zudem seien die oft starren Vorgaben etwa zum Wohnungszuschnitt ein Problem. dpa/nd