nd-aktuell.de / 10.02.2018 / Politik / Seite 15

Bayern stoppt Bescheide für Straßenausbau

Abschaffung könnte Kosten im dreistelligen Millionenbereich für Land und Kommunen nach sich ziehen

München. Viele Hauseigentümer in Bayern können vorerst aufatmen: Sie werden wahrscheinlich zunächst nicht mehr an den Kosten für den Straßenausbau vor ihrer Haustür beteiligt. Das bayerische Innenministerium hat alle Gemeinden, Landratsämter und Städte im Freistaat schriftlich darauf hingewiesen, dass vorerst keine entsprechenden Bescheide mehr verschickt werden sollen. Das bestätigte ein Ministeriumssprecher in München.

Diese Empfehlung soll so lange gelten, bis Rechtssicherheit durch ein Gesetz besteht. Die CSU hatte bei ihrer Klausur Mitte Januar das Aus der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Übergangsregelungen und die finanzielle Unterstützung der Kommunen sollten mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden. Die Abschaffung könnte Schätzungen zufolge Kosten im dreistelligen Millionenbereich nach sich ziehen. Straßenausbaubeiträge gibt es in allen Flächenbundesländern mit Ausnahme von Baden-Württemberg.

Die Gebühren für Immobilienbesitzer bei Sanierungen und den Neubau von Ortsstraßen ist bayernweit sehr umstritten. So sammeln die Freien Wähler seit Januar im ganzen Land Unterschriften für ein Volksbegehren zur Abschaffung der umstrittenen Beiträge und hatten innerhalb weniger Tage die dafür nötige Mindestanzahl von 25 000 Unterschriften erreicht.

Dem Ministerium zufolge wurden durch die Beiträge bayernweit rund 60 Millionen Euro eingenommen; von den 2056 Kommunen im Freistaat hatten der letzten Erhebung zufolge 564 keine Straßenausbausatzung. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2015. Neue Daten seien bereits erhoben, aber noch nicht ausgewertet.

Obwohl die Straßenausbaubeiträge gerade in jüngster Zeit für Unmut und Proteste sorgen, handelt es sich letztlich doch um eine alte Regelung. Grundlage ist das Kommunale Abgabengesetz (KAG) von 1974. Da die Erhebung von Beiträgen jedoch jeweils den Städten und Gemeinden obliegt, ist die Umsetzung im Freistaat alles andere als einheitlich und wird daher von vielen auch aus diesem Grund als ungerecht empfunden. dpa/nd