nd-aktuell.de / 10.02.2018 / Politik / Seite 15

Ministerium droht Gülle-Sündern mit Strafe

Schwerin. Wer in Mecklenburg-Vorpommern Gülle auf den derzeit gefrorenen Feldern versprüht, dem drohen empfindliche Bußgelder und eine Kürzung der EU-Direktzahlungen. »Das Ausbringen von Gülle auf gefrorenem Boden ist ein Verstoß nach Düngeverordnung«, sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD) am Freitag in Schwerin. Der Boden sei nach dem Dauerfrost der vergangenen Tage bis zu 20 Zentimeter tief gefroren und könne die Nährstoffe nicht aufnehmen. Ein Abschwemmen der Gülle ins Oberflächenwasser sei nicht auszuschließen. Trotz Auslaufens der Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel am 31. Januar bleibe das Ausbringen von Gülle, Jauche, Gärresten aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Mineraldünger verboten, wenn der Boden gefroren, wassergesättigt oder schneebedeckt sei. dpa/nd