nd-aktuell.de / 12.02.2018 / Politik / Seite 3

Beratungen an der Seite von Gewaltopfern

Gezielte Angriffe können langfristige Folgen haben

Bundesweit sind im Jahr 2016 rund 900 000 Menschen Opfer von Körperverletzung, Vergewaltigung oder Stalking geworden. Solche Gewalttaten führen in vielen Fällen zu lang andauernden körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen.

Wer Opfer einer Gewalttat wurde, kann sich an verschiedene Opferberatungsstellen wenden. Organisationen wie der bundesweit aktive Weiße Ring e.V. oder lokale Hilfsangebote unterstützen bei der Suche nach Anwält_innen und Therapeut_innen.

Ein Gewalterlebnis verändert das Leben schlagartig. Es erschüttert das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen in andere Menschen. Zu den üblichen Stressreaktionen auf solche außergewöhnlichen Ereignisse kann gehören, dass sich die Bilder des Erlebten immer wieder aufdrängen. Hinzu kommen Angst und erhöhte Schreckhaftigkeit, Unruhe, Nervosität, aber auch Schlafstörungen, Albträume, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen sowie Herzklopfen oder Magen-Darm-Beschwerden treten häufig auf.

In vielen Fällen hilft eine kurzfristige Krisenintervention. Eine Posttraumatische Belastungsstörung aber kann langfristig Beruf, Freizeit, Sozialkontakte oder Familie beeinträchtigen. Betroffene verlieren das Interesse an Dingen, die ihnen früher wichtig waren und isolieren sich von ihrer Umwelt. Gleichzeitig haben sie ein erhöhtes Bedürfnis, die Umwelt oder andere zu kontrollieren, sind unruhig und übervorsichtig, zugleich auch leichter reizbar oder aggressiver als früher. Sie können in einen Zustand generalisierter Hoffnungslosigkeit versinken. Folgen einer Gewalttat können also die Lebensqualität auf lange Zeit extrem einschränken und dazu führen, sich nicht mehr zurechtzufinden.

Gewaltopfer haben nach dem Opferentschädigungsgesetz Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies umfasst sowohl finanzielle Hilfen als auch therapeutische Unterstützung. Bei psychischen Leiden erhalten sie derzeit nur Leistungen, wenn sie nachweisen können, dass die psychische Belastung durch die Straftat verursacht worden ist. Gerade bei Langzeitfolgen ist es jedoch oftmals schwierig, den Zusammenhang zur Straftat zu beweisen. Opferberatungsstellen können hier an der Seite der Betroffenen unterstützen. had