Schlappe für Facebook

Gericht hält Einstellungen teils für unwirksam

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Berlin. Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen nach einem Urteil des Landgerichts Berlin gegen Verbraucherrecht in Deutschland. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich der Konzern einholt, seien teils unwirksam.

Unzulässig ist auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur echte Namen und Daten zu verwenden. Gegen die Voreinstellungen und das Kleingedruckte hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Die Verbraucherschützer hatten sich etwa daran gestört, dass in der Facebook-App ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chatpartnern den Aufenthaltsort verrät.

Das Gericht erklärte fünf der monierten Einstellungen für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer wahrgenommen werden. dpa/nd

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