nd-aktuell.de / 14.02.2018 / Ratgeber / Seite 28

Blaues Mofa- Kennzeichen ab 1. März 2018

Ab 1. März 2018 benötigen Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder E-Bikes ein neues Versicherungskennzeichen mit blauer Schrift. Das neue Nummernschild löst das ungültig gewordene, schwarze Schild von 2017 ab und gilt für ein Jahr.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist strafbar

Wer nicht termingerecht umstellt, besitzt ab diesem Datum keinen Versicherungsschutz mehr und darf somit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist zugleich strafbar. Die Kosten für das neue Kennzeichen bewegen sich etwa um die 39 Euro.

Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen. Die Farbe des erforderlichen Kleinkraftrad-Kennzeichens wechselt jährlich zwischen Blau, Grün und Schwarz. Der Stichtag ist jeweils der 1. März.

Um Manipulationen zu vermeiden, ist auf den Schildern das Gültigkeitsjahr aufgedruckt. Die gesetzliche Regelung gilt für alle zulassungsfreien Kleinkrafträder inklusive drei- und vierrädrige Kfz wie Trikes und Quads. GVV/nd