nd-aktuell.de / 16.02.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Gescheiterte Klage gegen Künstlersozialabgabe

Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Klage eines Unternehmers gegen die Künstlersozialabgabe gescheitert. Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Unternehmen, die mit freiberuflichen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten, müssen derzeit eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 4,2 Prozent auf gezahlte Honorare leisten. Die Abgabe sichert zusammen mit einem Bundeszuschuss und dem Eigenbeitrag der Versicherten deren Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. AFP/nd