Klosterbesetzerin darf vorerst bleiben

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München. Eine Frau, die in dem aufgelösten Birgitten-Kloster Altomünster in Oberbayern Nonne werden will, darf vorerst dort wohnen bleiben. Die 39-Jährige hatte vor dem Verwaltungsgericht München darum gestritten, trotz mangelhaften Brandschutzes bleiben zu können. Das Gericht entschied am Donnerstag, das Verfahren ruhen zu lassen - bis über das weitere Schicksal der Frau und des Klosters entschieden ist. Das Landratsamt Dachau sah am Donnerstag keinen akuten Grund, wegen des Brandschutzes weiter einzuschreiten. Die Zelle, deren Nutzung untersagt worden war, hat Schwarz verlassen und ist in eine andere Zelle umgezogen. dpa/nd

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