nd-aktuell.de / 17.02.2018 / Wissen / Seite 24

Radikalenerlass

Radikalenerlass. Der Radikalenerlass wurde 1972 beschlossen. Als Blaupause diente die damalige Hamburger Regelung, Bewerberinnen und Bewerbern für den Schuldienst bei «ernsthaften Zweifeln» an ihrer Verfassungstreue nicht einzustellen. Dabei wurde ihnen die Beweislast überantwortet, die Unschuldsvermutung wurde ausgesetzt.

Von der Regelanfrage, die die Behörden den Verfassungsschutz stellten, waren nicht nur Lehrer, sondern auch Briefträger oder Lokomotivführer betroffen. Tatbestand konnte schon die Teilnahme an einer Demonstration oder eine Reise in die DDR sein. Zudem wurden die Bewerber einem «Gesinnungstest» unterzogen; überprüft wurde zum Beispiel, ob sie Begriffe wie «Imperialismus» oder «Diktatur des Proletariats» nutzten. Gleichermaßen wurde das Privatleben inspiziert. Hintergrund dieser Einschränkung der Bürgerrechte war der 1967 von Rudi Dutschke ausgerufene «lange Marsch durch die Institutionen» und die 1968 erwirkte Zulassung der Deutschen Kommunistischen Partei. Der Staat fürchtete eine Unterwanderung von Links.

Zwischen 1985 bis 1991 hoben die Länder die Regelanfrage sukzessive auf. «Bis zur Abschaffung der Regelanfrage wurden insgesamt 1,4 Millionen Personen überprüft, 11 000 Verfahren eingeleitet, circa 1100 Personen erhielten daraufhin keine Anstellung im öffentlichen Dienst. Allein bei den Lehrern gab es 2200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen. (bpb.de) tgn