nd-aktuell.de / 16.02.2018 / Politik

Polizei durchsucht Pfarrerwohnung und Kirchenräume

Staatsanwaltschaft angeblich auf der Suche nach entlastendem Videomaterial

Erfurt. In Jena haben Polizisten die Wohnung von Stadtjugendpfarrer Lothar König und kirchliche Arbeitsräume durchsucht. Bei der Aktion sollte laut Staatsanwaltschaft »ein Beweisvideo, das angeblich entlastenden Inhalts ist«, sichergestellt werden, berichtet die »Thüringer Allgemeine«. Die Ermittlungen seien Teil eines Verfahrens, in dem ein angeblicher Widerstand Königs gegen einen Vollstreckungsbeamten untersucht werde.

Der Pfarrer, so der Vorwurf, soll im August vor zwei Jahren auf einer Demonstration in Jena einen Polizeibeamten, der ihn deutlich zum Anhalten aufgefordert hätte, mit seinem Kleintransporter »etwa zehn Meter vor sich her geschoben haben«. Laut Staatsanwaltschaft habe Königs Anwalt geltend gemacht, dass von dieser Szene ein Video vorliege, das seinen Mandanten entlaste. Da diese Bilder den Ermittlern aber bisher vorenthalten worden seien, habe man sich zur Durchsuchung entschlossen, zitiert die Zeitung einen Sprecher der Geraer Behörde.

Die Staatsanwaltschaft habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sei, auch die entlastenden Umstände zu untersuchen und entsprechende Beweise zu erheben. Die Polizei habe »EDV-Geräte« sichergestellt, schreibt die Zeitung unter Verweis auf die Ermittler.

Katharina König-Preuss, Landtagsabgeordnete der Linken und Königs Tochter, habe die Durchsuchung bestätigt. Nach ihren Angaben soll der Anwalt ihres Vaters darauf bestanden haben, das Dokument zur Verteidigung seines Mandanten erst im Prozess einführen zu wollen. Besonders kritisch sehe sie, dass auch kirchliche Diensträume Gegenstand der Polizeiaktion waren. Es gebe keine belastbaren Indizien dafür, dass ihr Vater das Video überhaupt bei sich aufbewahre, sagte die Abgeordnete der Zeitung.

Die Polizei soll Speichermedien wie Festplatten, USB-Sticks und CDs sowie ein iPad sichergestellt haben - alles Dinge, auf denen ein digitales Video gespeichert werden könne. König hatte bereits vergangenen Dezember die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Damals war im Zuge des Ermittlungsverfahrens auch sein Führerschein zwischenzeitlich eingezogen worden. epd/nd