nd-aktuell.de / 28.02.2018 / Ratgeber / Seite 22

Kostümiert Auto fahren?

Ich bin zur Karnevalsveranstaltung mit dem Auto gefahren - in meinem Kostüm. Ist es erlaubt, kostümiert Auto zu fahren?
Carola M., Köln

Es antwortet Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Grundsätzlich ist es erlaubt, kostümiert Auto zu fahren. Doch sollte man darauf achten, dass das Kostüm Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigen oder ihn beim Fahren behindern. Gefährdet, schädigt oder behindert der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer, drohen ihm Bußgelder zwischen 10 und 35 Euro wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots aus § 1 der Straßenverkehrsordnung.

Übrigens können Versicherungen das Fahren mit Kostüm als grobe Fahrlässigkeit ansehen und zumindest in der Kaskoversicherung - also für den Schaden am eigenen Pkw - die Auszahlung reduzieren.

Auf Masken, die das Gesicht verdecken, sollte man beim Autofahren gänzlich verzichten: Seit der Änderung der StVO im Oktober 2017 verbietet § 23 Abs. 4 Fahrzeugführern ausdrücklich, ihr Gesicht so zu verhüllen oder zu verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist. Vermummten Autofahrern droht ein Bußgeld von 60 Euro. Dies gilt natürlich nicht bei Fahrzeugen mit einer Helmpflicht.