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Suchmaschinen müssen Webseiten nicht prüfen

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Karlsruhe. Suchmaschinen wie Google müssen die Inhalte von gefundenen Webseiten nicht vorab auf Verstöße gegen Recht und Gesetz überprüfen. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH). Vielmehr müsse eine solche Suchmaschine erst reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise auf eine auf der Hand liegende Rechtsverletzung erhält: Etwa bei Kinderpornografie oder dem Aufruf zu Gewalttaten im Netz, erläuterte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Der BGH blieb mit dem Urteil bei der bisherigen Rechtsprechung. Im vorliegenden Fall hatten die Kläger verlangt, dass Links zu Webseiten gesperrt werden müssten, auf denen sie diffamiert und bloßgestellt würden. Aus ihrer Sicht hafte Google schon allein deshalb, weil der Konzern entsprechende Suchergebnisse zu Verfügung gestellt habe. Dem folgte der BGH nicht. Auch in der Vorinstanz waren die Kläger unterlegen. dpa/nd

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