nd-aktuell.de / 01.03.2018 / Politik / Seite 13

Mehr Arbeit für Thüringens Datenschützer

Warnung vor privater Nutzung des Messenger-Dienstes WhatsApp

Erfurt. Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse hat mit Verweis auf ein Gerichtsurteil vor der privaten Nutzung des Messenger-Dienstes WhatsApp gewarnt. 99 Prozent seiner deutschen Nutzer würden sich »deliktisch verhalten«, wenn sie den Dienst nutzen, sagte Hasse am Mittwoch bei der Vorstellung seiner Tätigkeitsberichte für 2016 und 2017. Denn wer WhatsApp nutze, erlaube dem Dienst, alle Kontaktdaten seines Smartphones auszulesen. Diese Zustimmung dürfe jemand WhatsApp aber nur geben, wenn alle Menschen, die im Adressbuch des Nutzers stehen, dem zugestimmt hätten.

Da es solche vollständigen Einwilligungen aber in der Realität praktisch nie gebe, sei die Nutzung des Dienstes in der Regel rechtswidrig, sagte Hasse. Diese Sicht von Datenschützern habe 2017 auch das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Urteil bestätigt. »Diese Entscheidung betrifft alleine Privatleute«, sagte Hasse.

Gleichzeitig stellte der Landesdatenschutzbeauftragte Hasse auch klar, dass aus seiner Sicht der Einsatz von WhatsApp an Thüringer Schulen unzulässig ist. Die über WhatsApp gesendeten Daten würden in die USA übertragen, was nach den Thüringer Landesgesetzen für Daten aus dem Schulbereich nicht zulässig sei.

Insgesamt haben sich, so Hasse, zuletzt deutlich mehr Menschen als in der Vergangenheit an ihn gewandt. Habe es 2016 noch etwa 8400 Eingaben gegeben, seien es 2017 schon mehr als 12 100 gewesen. Woher dieser Anstieg kommt, wisse er nicht genau, sagte Hasse. Tatsache sei aber, dass sich vermehrt Privatpersonen, aber auch Behörden und Unternehmen an ihn wendeten, weil sie Fragen zur europäischen Datenschutzgrundverordnung hätten. Dieses Regelwerk gilt ab Mai 2018 - größtenteils als unmittelbares Recht auch in Deutschland, das nur noch in Teilen durch weitere Bundes- oder Landesgesetze umgesetzt werden muss.

Ein weiterer möglicher Grund für die zunehmenden Anfragen sei eine größere Sensibilität für Datenschutzbelange. Beispielsweise hätten sich auch 2016 und 2017 Menschen an seine Behörde gewendet, die mit der Einhaltung von Datenschutzgrundsätzen in Arztpraxen nicht einverstanden seien. Würden dort beispielsweise medizinische Befunde quer durch das Wartezimmer gerufen, dann würden sich inzwischen Menschen an die Behörde wenden und auf solche Missstände hinweisen. dpa/nd