nd-aktuell.de / 03.03.2018 / Politik / Seite 19

Ob Kinder oder keine ...

Mit dem Erstarken national-religiöser Kräfte wird vielerorts in Europa das Abtreibungsrecht neu verhandelt. Von Kirsten Achtelik

Kirsten Achtelik

Die Lage ist ernst. Schon der Europarat warnte im Dezember, dass die Rechte von Frauen, über ihre eigenen Körper zu entscheiden, in Europa in Gefahr seien. Das Gremium bezog sich dabei zum einen auf bestehende weitreichende Abtreibungsverbote wie in Litauen, der Slowakei, Polen und Russland. Zum anderen seien in mehreren Ländern neue Vorschriften erlassen worden, die in diese Richtung zielten, darunter etwa für eine »voreingenommene Beratung«, die lediglich die Entscheidungen der Frauen unterminiere, aber ohne jeden medizinischen Zweck sei.

Verantwortlich dafür ist vor allem das europaweit zu beobachtende Erstarken national-konservativer Regierungen und Bewegungen, die ihre reaktionären Agenden vorantreiben. Darüber hinaus versuchen in vielen Ländern selbsternannte Lebensschützer, die Rechte und Möglichkeiten von Frauen einzuschränken oder sie ihnen ganz zu nehmen.

Allerdings ist gerade an den aktuellen Diskussionen um die mögliche Abschaffung des »Werbeverbots« für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu sehen, dass reaktionäre Bestrebungen mitunter die gegenteiligen Auswirkungen haben können. Zwar ist der Paragraf 219a schon seit Jahren ein Mittel, das AbtreibungsgegnerInnen nutzen, um ÄrztInnen einzuschüchtern und zu schikanieren. Auf die gesellschaftliche Debatte, die durch den Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel ausgelöst wurde, war die »Lebensschutz«-Bewegung aber erkennbar schlecht vorbereitet. Dies liegt auch daran, dass die Bewegung nicht so einheitlich ist, wie sie manchmal erscheint.

Durch die Anzeige gegen die Ärztin ist der »Lebensschutz«-Aktivist Klaus Günter Annen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Er betreibt auch die Webseite babykaust.de, auf der Abtreibungen mit dem Holocaust verglichen werden und mit der abschreckenden Wirkung von Bildern blutiger Fötenteile gearbeitet wird. Mit dieser Strategie ist er in der Bewegung, die eher gemäßigt-konservativ wahrgenommen werden möchte, ein Außenseiter. Auch durch den Vorschlag, »Babycaust« zum »Unwort des Jahres« 2017 zu küren, sind Annens Aktivitäten bekannt geworden, die »Lebensschutz«-Bewegung wurde mit seinen Positionen identifiziert. Das dürfte schwierige Strategiedebatten ausgelöst haben, auch da die Zahl der TeilnehmerInnen am zentralen Event der Bewegung, dem »Marsch für das Leben« im September in Berlin, zum ersten Mal wieder deutlich sank - auch wenn dies von der Bewegung geleugnet wurde.

Natürlich hätte es die kürzlich im Bundestag verhandelten Anträge von FDP, Grünen und Linkspartei zur Abschaffung des Paragrafen 219a ohne die »Lebensschutz«-Bewegung und ihre absurden Anzeigen nicht gegeben. Wie Mitte der Nullerjahre selbst manche Feministin nicht mehr wusste, was im Paragraf 218 genau steht, war die Problematik des nun so hitzig diskutierten Paragrafen 219a bis vor einem guten Jahr außer unter ÄrztInnen, BeraterInnen und AktivistInnen nahezu unbekannt. Sollte der Paragraf tatsächlich abgeschafft oder so vereindeutigt werden, dass die absurden Anzeigen nicht mehr funktionieren, wäre der Schuss aus Sicht der »Lebensschutz«-Bewegung ordentlich nach hinten losgegangen.

Auch in Polen haben die reaktionären Kräfte vermutlich nicht damit gerechnet, dass ihre Versuche, die reproduktiven Möglichkeiten von Frauen einzuschränken, einen derartig großen Widerstand auslösen würden. Die Stärkung der traditionellen Familie ist ein zentraler Punkt für die in Polen mit absoluter Mehrheit regierende PiS (Prawo i Sprawiedliwość - Recht und Gerechtigkeit), deren religiös-fundamentalistischer Flügel im September 2016 versuchte, alle Abtreibungen außer bei Lebensgefahr der Schwangeren unter Strafe zu stellen. Das seit 1993 geltende Gesetz ist bereits sehr restriktiv: Es erlaubt Abbrüche nur, wenn Gesundheit oder Leben der werdenden Mutter in Gefahr sind, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung oder Inzest entstanden ist oder wenn eine schwere Behinderung des Fötus diagnostiziert wurde. Aber nicht einmal in diesen Fällen sind Abbrüche auch tatsächlich möglich. Frauenrechtsorganisationen gehen schon jetzt von 200 000 illegalen und oft lebensgefährlichen Abtreibungen jährlich aus. In den an Polen grenzenden deutschen Bundesländern ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche von Frauen aus dem Ausland stark angestiegen: In Brandenburg waren es im Jahr 2005 noch 56 solcher Abtreibungen, im Jahr 2016 kamen über 700 ungewollt Schwangere ohne deutschen Pass zum Abbruch nach Berlin und Brandenburg.

Der Versuch, das geltende Gesetz noch zu verschärfen, trieb Frauenrechtsgruppen und linke Parteien unter dem Motto »Czarny Protest« (Schwarzer Protest) auf die Straße. Und sie waren erfolgreich: Zum ersten Mal in ihrer Amtszeit musste die Regierungspartei eine Kehrtwende vornehmen.

Doch die damalige Ministerpräsidentin Beata Szydło kündigte ein breit angelegtes Programm zum »Schutz des werdenden Lebens« an. Schon im Mai 2017 entschied die Regierung, die »Pille danach« wieder rezeptpflichtig zu machen. Dies schränkt den bei diesem Medikament nötigen schnellen Zugang ein und führt unmittelbar zu mehr ungewollten Schwangerschaften. Und das Abtreibungsgesetz soll nun scheibchenweise verschärft werden: Mit dem jüngsten Gesetzesentwurf soll die embryopathische Indikation, also die Abtreibung bei festgestellter schwerer Behinderung des Fötus, gestrichen werden. Die Salamitaktik konnte die Weiterführung des schwarzen Protestes aber nicht verhindern - auch im Januar 2018 gingen wieder in ganz Polen Frauen und Männer auf die Straße, um gegen die Verschärfung des Abtreibungsgesetzes zu protestieren.

In Irland dagegen scheinen feministische Anstrengungen den konservativ-religiösen Gegenkräften ausreichend Schaden zugefügt zu haben: Dort verhindert bisher noch der achte Verfassungszusatz die Liberalisierung eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze weltweit. Die »Lebensschutz«-Bewegung hatte 1983 in einer erfolgreichen Kampagne dafür gesorgt, dass die Rechte der schwangeren Frau und des werdenden Kindes gleichgestellt wurden - erst seit 2013 sind Abtreibungen erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Ende Mai wird es nun ein erneutes Referendum über den achten Verfassungszusatz geben. Wenn eine Mehrheit für die Streichung votiert, will die Regierungspartei Fine Gael Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche ermöglichen - das wäre dann eine liberalere Regelung als in Deutschland.

Kirsten Achtelik beleuchtet die neueren medizinethischen Strategien der »Lebensschutz«-Bewegung zusammen mit Eike Sanders und Ulli Jensch in dem am 7. März erscheinenden Buch »Kulturkampf und Gewissen. Medizinethische Strategien der ›Lebensschutz‹-Bewegung«. Verbrecher Verlag, 160 Seiten, br., 15 €.